AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Fotoboxen der Marke „Fotobox Heidelberg“, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
§ 2 Leistungsumfang und Aufbau
Der Aufbau der Fotobox erfolgt ausschließlich durch den Vermieter zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Abbau wird ebenfalls durch den Vermieter vorgenommen. Eine Abweichung hiervon bedarf der ausdrücklichen Absprache, wobei der Vermieter eine entsprechende mündliche Anleitung zur Verfügung stellt.
§ 3 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox pfleglich zu behandeln. Sie darf nicht im Freien ungeschützt Regen oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden, und es dürfen keine Lebensmittel oder Getränke darauf abgestellt werden. Zudem muss ein stabiler Stromanschluss gewährleistet sein, sowie ein Tisch zum Abstellen der Fotobox (Maße ca. 1m lang, 0,6m breit und 0,7m hoch).
§ 4 Ausfall bei Technik und Haftung
Bei einem technischen Ausfall der Fotobox wird der Vermieter sich um eine schnelle Behebung bemühen. Die Haftung des Vermieters ist auf den Mietpreis beschränkt und Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Bei Problemen ist die Notfall-Hotline unter der Nummer erreichbar:
0176-38381800 - Marco Petrosino
§ 5 Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei einer Absage bis zu zwei Wochen vor dem Event gibt es keine Rückerstattung. Bei einem Rücktritt, der mehr als zwei Wochen vor dem Event erfolgt, werden 50 % des Mietpreises fällig.
§ 6 Urheberrecht und Datenschutz
Der Vermieter nutzt die entstandenen Bilder nicht für sein eigenes Marketing. Sie werden dem Mieter in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt, sodass er sie selbst an seine Gäste weiterleiten kann.
§ 7 Schadensersatz bei Beschädigung
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Fotobox, die während der Mietzeit durch ihn selbst oder durch seine Gäste verursacht werden. Dies umfasst sowohl Sachschäden als auch den Verlust von Zubehör. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jeden Schaden anzuzeigen.